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   BFH, 18.05.2011 - X B 124/10   

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BFH, 18.05.2011 - X B 124/10 (https://dejure.org/2011,8514)
BFH, Entscheidung vom 18.05.2011 - X B 124/10 (https://dejure.org/2011,8514)
BFH, Entscheidung vom 18. Mai 2011 - X B 124/10 (https://dejure.org/2011,8514)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Keine Bindung an das Schätzungsergebnis eines anderen Senats - förmliche Dokumentation des Beginns einer Außenprüfung - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - keine Aufteilung der Steuerberatungskosten für die Anfertigung der Einkommensteuerklärung - Antrag auf ...

  • openjur.de

    Keine Bindung an das Schätzungsergebnis eines anderen Senats; förmliche Dokumentation des Beginns einer Außenprüfung; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; keine Aufteilung der Steuerberatungskosten für die Anfertigung der Einkommensteuerklärung; Antrag auf Erhebung ...

  • Bundesfinanzhof

    AO § 162, AO § 198 S 2, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 110 Abs 1 S 1 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2
    Keine Bindung an das Schätzungsergebnis eines anderen Senats - förmliche Dokumentation des Beginns einer Außenprüfung - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - keine Aufteilung der Steuerberatungskosten für die Anfertigung der Einkommensteuerklärung - Antrag auf ...

  • Bundesfinanzhof

    Keine Bindung an das Schätzungsergebnis eines anderen Senats - förmliche Dokumentation des Beginns einer Außenprüfung - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - keine Aufteilung der Steuerberatungskosten für die Anfertigung der Einkommensteuerklärung - Antrag auf ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 162 AO, § 198 S 2 AO, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 110 Abs 1 S 1 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO
    Keine Bindung an das Schätzungsergebnis eines anderen Senats - förmliche Dokumentation des Beginns einer Außenprüfung - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - keine Aufteilung der Steuerberatungskosten für die Anfertigung der Einkommensteuerklärung - Antrag auf ...

  • IWW
  • rewis.io

    Keine Bindung an das Schätzungsergebnis eines anderen Senats - förmliche Dokumentation des Beginns einer Außenprüfung - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - keine Aufteilung der Steuerberatungskosten für die Anfertigung der Einkommensteuerklärung - Antrag auf ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Bindung an das Schätzungsergebnis eines anderen Senats - förmliche Dokumentation des Beginns einer Außenprüfung - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - keine Aufteilung der Steuerberatungskosten für die Anfertigung der Einkommensteuerklärung - Antrag auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Keine Bindung an das Schätzungsergebnis eines anderen Senats

  • datenbank.nwb.de

    Keine Bindung des zuletzt entscheidenden Senats an das Schätzungsergebnis des zuerst entscheidenden Senats; unterschiedliche Schätzungsergebnisse begründen keine zur Revisionszulassung führende Divergenz; schlüssige Rüge des Verfahrensmangels eines Verstoßes gegen den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuerberatungskosten für die Anfertigung der Einkommensteuerklärung

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Steuerberaterkosten für die Anfertigung der Einkommensteuererklärung

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Steuerberatungskosten für Einkommensteuerklärung

Besprechungen u.ä.

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Steuerberatungskosten für Einkommensteuerklärung

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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 08.07.2009 - XI R 64/07

    Hemmung der Verjährung - Ermittlungshandlungen im Rahmen der Außenprüfung -

    Auszug aus BFH, 18.05.2011 - X B 124/10
    Das vom Kläger angeführte BFH-Urteil vom 8. Juli 2009 XI R 64/07 (BFHE 226, 19, BStBl II 2010, 4) stellt diese Rechtsprechung nicht etwa in Frage, sondern bestätigt sie.

    Denn auch dieser Entscheidung lag ein Sachverhalt zugrunde, in der der Prüfungsbeginn allein aufgrund einer Beweisaufnahme ohne Heranziehung eines Aktenvermerks nach § 198 Satz 2 AO festgestellt worden war (vgl. Urteil in BFHE 226, 19, BStBl II 2010, 4, unter II.2.b).

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus BFH, 18.05.2011 - X B 124/10
    Am Aufteilungs- und Abzugsverbot habe der Große Senat nicht mehr festgehalten (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672).

    Denn auch der Große Senat hat daran festgehalten, dass eine unbedeutende berufliche Mitveranlassung von Aufwendungen, die die Lebensführung betreffen, keinen --auch keinen anteiligen-- Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug eröffnet (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672, unter C.III.4.b).

  • BFH, 19.10.2005 - X B 86/05

    Divergenz

    Auszug aus BFH, 18.05.2011 - X B 124/10
    Der erkennende Senat verwarf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers als unzulässig (Beschluss vom 19. Oktober 2005 X B 86/05, BFH/NV 2006, 118).

    Eine derartige Verfahrensrüge erfordert nach ständiger Rechtsprechung des BFH Ausführungen dazu, welche Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben bzw. welche Tatsachen es hätte aufklären müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (Senatsbeschluss in BFH/NV 2006, 118, unter 2.a).

  • BFH, 08.06.2010 - V B 6/10

    Rügeverzicht: Beantragte Zeugeneinvernahme

    Auszug aus BFH, 18.05.2011 - X B 124/10
    Die schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels wegen Nichtberücksichtigung des Inhalts der Akten (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) erfordert, unter genauer Angabe der jeweiligen Schriftstücke und Seitenzahlen wesentliche Tatumstände zu benennen, die sich aus den Akten ergeben, vom FG aber nicht berücksichtigt worden sind, und darzulegen, dass die Entscheidung unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des FG auf der Nichtberücksichtigung dieser Aktenteile beruhen kann (BFH-Beschluss vom 8. Juni 2010 V B 6/10, BFH/NV 2010, 1841, unter 3.).
  • FG Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 4 K 87/07

    Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO aufgrund Handlungen des Außenprüfers bzw.

    Auszug aus BFH, 18.05.2011 - X B 124/10
    c) Das FG ist auch nicht von dem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 11. März 2008  4 K 87/07 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1263) abgewichen.
  • BFH, 06.03.2006 - IV B 82/04

    NZB: Beginn einer Ap, Zwangsbetriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 18.05.2011 - X B 124/10
    Tatsächlich ist diese Rechtsfrage durch die vorliegende höchstrichterliche Rechtsprechung jedoch bereits in dem --auch vom FG erkannten-- Sinne geklärt, dass es auf die förmliche Dokumentation des Prüfungsbeginns nach § 198 Satz 2 AO nicht ankommt, wenn der Beginn der Außenprüfung aus den tatsächlichen Ermittlungshandlungen, zu denen auch die Anforderung von Unterlagen vom Steuerpflichtigen gehören kann, feststellbar ist (vgl. BFH-Beschluss vom 6. März 2006 IV B 82/04, BFH/NV 2006, 1291, unter 1.a).
  • BFH, 18.11.1965 - IV 151/64 U

    Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten als Betriebsausgaben eines

    Auszug aus BFH, 18.05.2011 - X B 124/10
    Anders als der Kläger meint, hat der BFH bereits entschieden, dass Steuerberatungskosten, die für das Erstellen der Einkommensteuererklärung über die bloße Ermittlung der Einkünfte hinaus entstehen, zu den nicht als Betriebsausgaben abziehbaren Aufwendungen im Bereich der Einkommensverwendung gehören (BFH-Urteil vom 18. November 1965 IV 151/64 U, BFHE 84, 519, BStBl III 1966, 190).
  • BFH, 26.10.1994 - X R 114/92

    Einzahlungen auf ein Festgeldkonto als nicht versteuerte Betriebseinnahmen -

    Auszug aus BFH, 18.05.2011 - X B 124/10
    Dementsprechend besteht nicht einmal zwischen einer Entscheidung in einer Gewerbesteuersache und einer solchen in einer Einkommensteuersache zum selben Sachverhalt eine Rechtskraftwirkung (Senatsurteil vom 26. Oktober 1994 X R 114/92, BFH/NV 1995, 373, unter 1.).
  • BFH, 26.04.2010 - VII B 84/09

    Verhandlung in Abwesenheit trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens -

    Auszug aus BFH, 18.05.2011 - X B 124/10
    Jedenfalls dann, wenn das FG keinen besonderen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, ist es regelmäßig nicht verpflichtet, die einzelnen für seine Entscheidung erheblichen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (BFH-Beschluss vom 26. April 2010 VII B 84/09, BFH/NV 2010, 1637).
  • BFH, 14.11.2005 - II B 51/05

    ErbSt: keine Begünstigung des Erwerbs einzelner Wirtschaftgüter

    Auszug aus BFH, 18.05.2011 - X B 124/10
    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (BFH-Beschlüsse vom 10. September 2003 X B 132/02, BFH/NV 2004, 495, unter 1., und vom 14. November 2005 II B 51/05, BFH/NV 2006, 305, unter II.1.).
  • BFH, 07.04.2005 - V B 39/04

    Verfahrensmangel: Nichtberücksichtigung des Inhalts der Akten

  • BFH, 24.09.2008 - IX B 110/08

    Fehlerhafte Rechtsanwendung kein Revisionszulassungsgrund

  • BFH, 10.11.1987 - VII R 50/84

    Maßgeblichkeit der Sachlage und der Rechtslage für die Rechtmäßigkeit des

  • BFH, 17.08.2005 - IX B 58/05

    Nichtzulassungsbeschwerde: Revisionszulassungsgründe

  • BFH, 21.07.2005 - II B 78/04

    Aussetzung des Verfahrens

  • BFH, 13.01.2006 - VIII B 7/04

    Grundsätzliche Bedeutung; Verhältnis Strafverfahren/FG-Verfahren

  • BFH, 10.09.2003 - X B 132/02

    NZB: Hinweispflicht, Urkundenbeweis

  • BFH, 06.02.2014 - IV R 59/10

    Ein Steuerstundungsmodell setzt Feststellungen zum Werben mit Steuervorteilen

    Soweit geltend gemacht werden soll, das FG habe den Sachverhalt von Amts wegen weiter aufklären müssen, wären Ausführungen dazu erforderlich, welche Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben bzw. welche Tatsachen es hätte aufklären müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschlüsse vom 18. Mai 2011 X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838; vom 22. August 2012 X B 155/11, BFH/NV 2012, 2015).
  • BFH, 14.05.2014 - X R 23/12

    Abzugsverbot für Bestechungsgelder umfasst auch Kosten des Strafverfahrens und

    Eine formgerechte Verfahrensrüge setzt u.a. Darlegungen dazu voraus, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (Senatsbeschlüsse vom 18. Mai 2011 X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838, unter II.2.d, und vom 22. August 2012 X B 155/11, BFH/NV 2012, 2015, unter II.1.a).
  • BFH, 22.02.2023 - X R 8/21

    Besteuerung von Gewinnen aus Online-Poker

    Die formgerechte Darlegung einer solchen Rüge setzt nach ständiger Rechtsprechung des BFH Ausführungen dazu voraus, welche Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben bzw. welche Tatsachen es hätte aufklären müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (Senatsbeschluss vom 18.05.2011 - X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838, Rz 36, und BFH-Urteil vom 30.08.2017 - II R 48/15, BFHE 259, 127, BStBl II 2018, 24, Rz 29).
  • FG Köln, 17.04.2013 - 7 K 244/12

    Musterverfahren zum Werbungskostenabzug bei Abgeltungssteuer

    Dies ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH dann gegeben, wenn die Aufwendungen für Steuerberatung durch die Ermittlung der Kapitaleinkünfte veranlasst sind und nicht Entgelt für die Erstellung einer Einkommensteuererklärung darstellen (vgl. BFH-Urteil vom 20.11.2012 VIII R 29/10, BFH/NV 2013, 630; BFH-Beschluss vom 18.05.2011 X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838, m.w.N.).

    Die hierauf entfallenden Kosten sowie Aufwendungen, die die Beratung in Tarif- oder Veranlagungsfragen betreffen oder im Zusammenhang mit der Ermittlung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen stehen, sind als Kosten der privaten Lebensführung gemäß § 12 Nr. 1 EStG steuerlich nicht zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 20.11.2012 VIII R 29/10, BFH/NV 2013, 630; BFH-Beschluss vom 18.05.2011 X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838, m.w.N; BFH Urteile vom 12.07.1989 X R 35/86, BStBl II 1989, 967, und vom 18.11.1965 IV 151/64 U, BStBl III 1966, 190; FG Hamburg, Urteil vom 27.01.2011 2 K 13/10, EFG 2011, 1421; siehe auch BMF-Schreiben vom 21.12.2007 IV B 2-S 2144/07/0002, 2007/0586772, BStBl I 2008, 256).

  • FG Niedersachsen, 23.06.2017 - 13 K 145/11

    Liebhaberei bei Sportanlage

    Auf die förmliche Dokumentation kommt es jedoch nicht an, wenn der Prüfungsbeginn aus den tatsächlichen Ermittlungshandlungen feststellbar ist (BFH-Urteile vom 19. März 2009 IV R 26/08, BFH/NV 2009, 1405; vom 8. Juli 2009 XI R 64/07, BStBl II 2010, 4; BFH-Beschluss vom 18. Mai 2011 X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838; Seidel in Leopold/Madle/Rader, AO, § 199 Rz. 3 m.w.N.; vgl. hierzu Urteil des FG München 9 K 3048/13, EFG 2015, 177; BFH-Beschluss vom 6. März 2006 IV B 82/04, BFH/NV 2006, 1291, unter 1.a).

    Beschluss des BFH vom 18. Mai 2011 X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838).

  • BFH, 22.08.2012 - X B 155/11

    Sachaufklärungspflicht des FG; Zeitpunkt der Bildung von Rückstellungen für

    a) Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) mit der Begründung gerügt, das FG hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) Ausführungen dazu erforderlich, welche Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben bzw. welche Tatsachen es hätte aufklären müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (Senatsbeschlüsse vom 19. Oktober 2005 X B 86/05, BFH/NV 2006, 118, unter 2.a, und vom 18. Mai 2011 X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838, unter II.2.d).

    Diese Angabe wäre für die Zulässigkeit der erhobenen Verfahrensrüge aber erforderlich gewesen (BFH-Beschlüsse vom 8. Juni 2010 V B 6/10, BFH/NV 2010, 1841, unter 3., und vom 18. Mai 2011 X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838, unter II.2.e).

  • BFH, 20.11.2012 - VIII R 29/10

    Steuerberatungskosten für Erklärungen nach dem StraBEG nicht abziehbar

    a) Aufwendungen für Steuerberatung können Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 9 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 20 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) sein, wenn sie durch die Ermittlung dieser Einkünfte veranlasst und nicht Entgelt für die Erstellung einer Einkommensteuererklärung sind (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Mai 2011 X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838, m.w.N.).
  • BFH, 04.03.2015 - X B 39/14

    Korrektur eines Flüchtigkeitsfehlers; Teilnichtigkeit eines Bescheides bei

    b) Die Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht nach § 76 Abs. 1 FGO macht Ausführungen dazu erforderlich, welche Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben bzw. welche Tatsachen es hätte aufklären müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (Senatsbeschlüsse vom 19. Oktober 2005 X B 86/05, BFH/NV 2006, 118, unter 2.a, und vom 18. Mai 2011 X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838, unter II.2.d).
  • BFH, 24.03.2014 - III B 22/13

    Steuerberatungskosten für die Anfertigung der Einkommensteuererklärung sind keine

    NV: Die Frage, ob Steuerberatungskosten für das Erstellen der Einkommensteuererklärung Betriebsausgaben sind, hat keine grundsätzliche Bedeutung, denn sie ist durch das BFH-Urteil vom 18. November 1965 IV 151/64 U (BFHE 84, 519, BStBl III 1966, 190) bereits entschieden und durch den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06 (BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672) zur Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen nicht erneut überprüfungsbedürftig geworden (Anschluss an BFH-Beschluss vom 18. Mai 2011 X B 124/10 (BFH/NV 2011, 1838).

    Der X. Senat des BFH hat durch Beschluss vom 18. Mai 2011 X B 124/10 (BFH/NV 2011, 1838) entschieden, dass der vom Kläger aufgeworfenen Rechtsfrage die grundsätzliche Bedeutung fehlt, weil sie durch das BFH-Urteil in BFHE 84, 519, BStBl III 1966, 190 bereits höchstrichterlich entschieden wurde und durch den Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672, der das Aufteilungs- und Abzugsverbot für gemischt veranlasste Aufwendungen eingeschränkt hat, nicht erneut überprüfungsbedürftig geworden ist.

  • BFH, 23.07.2020 - VIII B 157/19

    Aufwendungen zur Abwehr eines Überbaus auf einem vermieteten Grundstück

    aa) Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) mit der Begründung gerügt, das FG hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so sind Ausführungen dazu erforderlich, welche Beweise das FG hätte erheben bzw. welche Tatsachen es hätte aufklären müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschlüsse vom 19.10.2005 - X B 86/05, BFH/NV 2006, 118, und vom 18.05.2011 - X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838).
  • BFH, 20.06.2016 - X B 14/16

    Kein anteiliger Betriebsausgabenabzug für Küche, Flur und WC bei Nutzung eines

  • BFH, 30.01.2014 - X B 63/13

    Kein Bandbreitenverfahren bei der Ermittlung des Teilwerts eines aus dem

  • BFH, 26.10.2011 - X B 44/11

    Schätzungsbefugnis bei unverschuldetem Verlust von Unterlagen

  • BFH, 28.04.2014 - X B 12/14

    Fehlende Entscheidungserheblichkeit der Eignung eines "Zeitreihen-Vergleichs"

  • BFH, 10.06.2013 - X B 258/12

    Fahrtenbuch in Form monatsweiser Blätter

  • BFH, 28.09.2011 - X B 35/11

    Griffweise Schätzung ohne vorherige Ermittlungsversuche als Verfahrensmangel

  • BFH, 21.09.2015 - X B 58/15

    Wegfall der Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung wegen eines

  • BFH, 25.02.2014 - III B 155/12

    Nicht ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • BFH, 06.02.2013 - X B 108/12

    Rüge von Fehlern des FG bei der fiktiven Erheblichkeitsprüfung im Rahmen des §

  • BFH, 01.12.2016 - X S 6/16

    Zumutbarkeit eines Benennungsverlangens nach § 160 AO

  • BFH, 11.10.2016 - III B 21/16

    Hinweispflicht des FG bei Verzicht auf Vernehmung eines geladenen Zeugen -

  • BFH, 22.01.2015 - X B 118/14

    Übergabe von Anteilen an gewerblich geprägten Personengesellschaften nicht nach §

  • BFH, 13.12.2012 - X B 104/12

    Zusammenwirken von Einkommensteuer und Gewerbesteuer: Keine Beschränkung der

  • BFH, 13.06.2014 - X B 248/13

    Erfüllungsrückstand eines Versicherungsvertreters; Sachaufklärungsmangel

  • BFH, 18.10.2011 - X B 14/11

    Doppelerfassung von Einkünften führt nicht zur Nichtigkeit des entsprechenden

  • BFH, 11.04.2012 - X B 59/11

    Verfahrensrügen bei mehreren selbständig tragenden Begründungen des FG-Urteils

  • FG Münster, 14.03.2018 - 3 K 2271/16

    Finanz- und Abgaberecht

  • BFH, 23.07.2020 - 8 U 171/19

    Aufwendungen zur Abwehr eines Überbaus sind keine Werbungskosten

  • BFH, 12.02.2019 - X B 90/18

    Anwendung des im Steuerstrafverfahren geltenden Zwangsmittelverbots auf

  • BFH, 08.10.2014 - X B 31/14

    Keine Umdeutung von Leibrenten in Kaufpreisraten allein aufgrund einer

  • BFH, 13.06.2014 - X B 5/14

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bildung von

  • BFH, 30.08.2013 - X B 28/13

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Verfahrensrügen

  • BFH, 29.08.2012 - X B 19/12

    Sachaufklärungspflicht bei Beweisnot des Klägers; Zufluss bei Novation

  • BFH, 31.07.2012 - X B 164/11

    Sachaufklärungspflicht des FG; Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterbliebene

  • BFH, 09.01.2013 - X B 71/12

    Verfahrensrüge bei Übergehen von Zeugenbeweisanträgen ohne ladungsfähige

  • FG München, 30.07.2014 - 9 K 3048/13

    Erörterung des Sach- und Rechtsstands nach § 364a AO; Beginn der Außenprüfung;

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